- Fernbuchführung
- 1. Häufig benutzte Form der ⇡ Buchführung für nicht buchführungspflichtige Kleingewerbetreibende, Handwerker, Landwirte und Angehörige freier Berufe, z.B. Ärzte, durch eine ⇡ Buchstelle, Steuerberater. Tägliche Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen selbst über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Umsatzentgelte etc. sowie Führung des Wareneingangsbuches sind unerlässlich. Gewinnermittlung durch ⇡ Überschussrechnung (§ 4 III EStG, Einkünfteermittlung).- 2. F. durch EDV-Rechenzentren außer Haus. Datenerfassung beim Steuerpflichtigen. Datenauswertung extern, z.B. Abschluss der Finanzbuchhaltung, Ergebnisermittlung, Umsatzsteuervoranmeldung.
Lexikon der Economics. 2013.