Fernbuchführung

Fernbuchführung
1. Häufig benutzte Form der  Buchführung für nicht buchführungspflichtige Kleingewerbetreibende, Handwerker, Landwirte und Angehörige freier Berufe, z.B. Ärzte, durch eine  Buchstelle, Steuerberater. Tägliche Grundaufzeichnungen des Steuerpflichtigen selbst über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, Umsatzentgelte etc. sowie Führung des Wareneingangsbuches sind unerlässlich. Gewinnermittlung durch  Überschussrechnung (§ 4 III EStG, Einkünfteermittlung).
- 2. F. durch EDV-Rechenzentren außer Haus. Datenerfassung beim Steuerpflichtigen. Datenauswertung extern, z.B. Abschluss der Finanzbuchhaltung, Ergebnisermittlung, Umsatzsteuervoranmeldung.

Lexikon der Economics. 2013.

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